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Erlaubnispflicht für Hundetrainer

Seit dem 01. August 2014 ist die Änderung des §11 Tierschutzgesetz in Kraft. Demnach müssen Hundetrainer einen Sachkundenachweis erbringen und benötigen die Erlaubnis der zuständigen Behörde / des zuständigen Veterinäramts. Der Sachkundenachweis besteht aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung sowie einem Fachgespräch. Den Sachkundenachweis habe …

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Liebe Kunden und Interessenten, bis zum 13. Mai 2014 bin ich nicht erreichbar. Gerne können Sie mir bis dahin eine Mail über das Kontaktformular zukommen lassen. Diese beantworte ich wieder ab dem 14. Mai 2014. Viele Grüße, Claudia Reinhart