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Erlaubnispflicht für Hundetrainer

Seit dem 01. August 2014 ist die Änderung des §11 Tierschutzgesetz in Kraft. Demnach müssen Hundetrainer einen Sachkundenachweis erbringen und benötigen die Erlaubnis der zuständigen Behörde / des zuständigen Veterinäramts. Der Sachkundenachweis besteht aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung sowie einem Fachgespräch. Den Sachkundenachweis habe ich am 18.12.2014 erfolgreich abgelegt.